DIQZ | BAFA-Beratungsförderung
Kostengünstige Beratung für die Einführung der ISO 9001
Kostengünstige Beratung für Unternehmen mit Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise. Unterstützung bei Prozess- und Vertriebsoptimierungen unter Berücksichtigung der international Normenanforderungen der DIN EN ISO 9001.
Ihr Unternehmen ist von der Corona-Krise betroffen?
Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktion, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließung des Unternehmens? Dann können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bis zu 4.000 € Beratungskosten vom BMWi erhalten. Die anfallende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst. Im Rahmen unserer Beratungsdienstleistungen haben wir in den letzten 5 Jahren viel Erfahrung bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln gewonnen. Nutzen Sie unsere Expertise für staatlich geförderte Beratungsleistung bundesweit.
Sie möchten die Zeit nutzen um ihre Prozesse oder den Vertrieb gemäß der ISO 9001 zu optimieren?
Das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit dem Sofortprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler ins Leben gerufen.
Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Das heißt, Kleinunternehmen können einen Zuschuss in Höhe von 100 % als Vollfinanzierung durch die BAFA für unsere Beratungsleistung erhalten. Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist, wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge, vom Unternehmen zu tragen.
Was kann das Deutsche Institut für Qualität & Zertifizierung für ihr Unternehmen in der Corona-Krise tun?
Wir haben unter Berücksichtigung der staatlichen Soforthilfe für Unternehmensberatung ein einzigartiges Beratungsprogramm für Kleinunternehmen aufgesetzt.
In Anbetracht der aktuellen Situation möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Beratungsprogramm so aufgesetzt ist, dass es grundsätzlich online über unser komfortables Konferenz-Tool durchgeführt werden kann und somit nicht ausschließlich vor Ort stattfinden muss.
Haben Sie noch Fragen
zu unserem Beratungsangebot oder der BAFA Beratungsförderung ?
Hier geht’s zum Angebot →
Schritt für Schritt mit der staatlich geförderten Beratung zu ressourcenschonenden Prozessen unter Berücksichtigung der internationalen Normenanforderung der DIN EN ISO 9001:
Angebot für eine geförderte Beratung beantragen
Über unser Onlineformular können Sie schnell und unbürokratisch ein Angebot für die staatlich geförderte Unternehmensberatung zum Aufbau eines Managementsystems nach ISO 9001 beantragen.
→ hier Beratungsangebot beantragenAngebotsbesprechung mit DIQZ
Ihr persönlicher DIQZ Berater bespricht das Beratungsprojekt telefonisch oder per Videokonferenz mit Ihnen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der staatlichen BAFA-Förderung für Corona-betroffene
Unternehmen.Staatliche Förderung beantragen
Zunächst ist zu prüfen, ob die Förderungsvoraussetzungen für das Beratungsprojekt gemäß der Rahmenrichtlinie erfüllt sind.
→ hier Fördervoraussetzungen überprüfen
Nach dem alle Details geklärt sind, kann der Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung bei der BAFA gestellt werden. Um ein schnelles und unbürokratisches Antragsverfahren zu gewährleisten hat die BAFA hierfür ein Online-Anwendung bereitgestellt.
→ hier Förderantrag beantragenBeratungsleistung beauftragen
Nach dem Sie den Förderantrag erfolgreich gestellt und einen Zuwendungsbescheid der BAFA erhalten haben, können Sie unseren Beratungsvertrag unterzeichnet an uns zurücksenden.
Terminplanung
Nach dem Sie von der BAFA den Förderbescheid erhalten haben, können wir gemeinsam mit der Terminplanung beginnen. Die Beratung kann sowohl über eine Videokonferenz als auch durch Präsenzberatung oder in Kombination der beiden Methoden erfolgreich durchgeführt werden.
Hier könnten Sie Ihr Angebot für eine geförderte Beratung beantragen?
Hier geht’s zum Angebot →
Die wichtigsten Details zur staatlichen Förderung – Corona-Hilfe –
für ressourcenschonende Prozesse nach DIN EN ISO 9001 im Überblick:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen, wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über 4.000 Euro hinausgehende Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen.
Diese neuen Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen sind am 03.04.2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis Ende 2020. Die Fördervoraussetzungen (Bekanntmachung der Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows – Banz AT 02.04.2020 B%) könnten Sie unter den nachstehenden Link überprüfen einsehen.
→ hier Fördervoraussetzungen überprüfen
Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Kontoverbindung ist im Verwendungsnachweis einzutragen und muss mit der in der Beraterrechnung angegebenen Kontoverbindung übereinstimmen. Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Dementsprechend ist im Rahmen des Verwendungsnachweises – im Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Rahmenrichtlinie – kein Kontoauszug vom antragstellenden Unternehmen einzureichen.
Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens zur Erlaubnis des Beginns der Maßnahme eingereicht werden. In zu begründenden und nachvollziehbaren Ausnahmefällen kann auf Nachfrage rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate eine Fristverlängerung gewährt werden.
Zunächst benötigen Sie ein konkretes Beratungsangebot von DIQZ für das geplante Beratungsprojekt. Mit unserem Angebot erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung wie Sie schnell und unbürokratisch die Förderung beantragen können. Unter dem nachstehenden Link können Sie für unser einzigartiges Beratungsprogramm für Kleinunternehmen staatliche Soforthilfe für die Einführungsunterstützung der ISO 9001 beantragen. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Seite.
→ hier Beratungsangebot beantragen
Warum sollte sich Ihr Unternehmen für das Deutsche Institut für Qualität und Zertifizierung entscheiden?
Ihre Vorteile ➦
Unsere Leistungen im Überblick:
Weitere Informationen zum Thema „BAFA Förderung in der Corona-Krise“:
Hier könnten Sie Ihr Angebot für eine geförderte Beratung beantragen?
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